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Glossar

Feuerstätte

Eine Feuerstätte ist jede Anlage, die Brennstoff zur Wärmeerzeugung verbrennt, von Kaminöfen über Kachelöfen bis zu Gasthermen. Der Begriff fasst alle Anlagenarten unter den Prüf- und Kehrpflichten von KÜO und 1. BImSchV zusammen.

Begriff
Feuerstätte
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Für dieses Verzeichnis stehen vor allem Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe im Vordergrund, also Kaminöfen, Kachelöfen, Grundöfen und vergleichbare Bauarten, wie sie das Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk baut.

Jede Feuerstätte braucht eine geeignete Abgasanlage und die Abnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, bevor sie erstmals in Betrieb genommen werden darf.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.