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Glossar

Freie Schornsteinfegerarbeiten

Freie Schornsteinfegerarbeiten sind die Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten nach § 2 SchfHwG, seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Eigentümer beauftragen dafür jeden in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb.

Begriff
Freie Schornsteinfegerarbeiten
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Öffnung geht auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück: reiner Wettbewerb bei Routinearbeiten, während Sicherheitsprüfungen mit amtlicher Wirkung bei einer bestellten Person bleiben.

Wer als Eigentümer den Kehrbetrieb wechseln will, kann das für diese Arbeiten frei tun. Für die hoheitlichen Aufgaben bleibt trotzdem der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des eigenen Kehrbezirks zuständig.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SchfHwG, § 2 (freie Schornsteinfegerarbeiten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.