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Freie Schornsteinfegerwahl

Die freie Schornsteinfegerwahl ist das Recht der Eigentümer, seit 2013 für frei vergebbare Kehr- und Überprüfungsarbeiten einen beliebigen in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb zu beauftragen statt den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für hoheitliche Aufgaben gilt sie nicht.

Begriff
Freie Schornsteinfegerwahl
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Wahlfreiheit betrifft ausschließlich die in § 2 SchfHwG genannten freien Arbeiten. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Kehrbuchführung bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des jeweiligen Kehrbezirks.

In der Praxis nutzen viele Eigentümer die Wahlfreiheit selten, weil der ortsansässige Bezirksschornsteinfeger ohnehin beide Aufgabenbereiche anbietet. Ein Preisvergleich unter den freien Arbeiten kann sich trotzdem lohnen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SchfHwG, § 2 (freie Schornsteinfegerarbeiten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.