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Glossar

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist die Person, die eine Behörde nach § 8 SchfHwG für sieben Jahre für einen Bezirk bestellt und die dort die hoheitlichen Aufgaben ausführt, allen voran die Feuerstättenschau.

Begriff
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Die Bestellung erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung und endet spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für seinen Bezirk ist er zuständig, ganz gleich, welchen Kehrbetrieb der Eigentümer für die freien Arbeiten beauftragt.

Von den frei vergebbaren Schornsteinfegerarbeiten ist er nicht ausgeschlossen, darf seine amtliche Stellung dabei aber nicht zum Vorteil gegenüber Wettbewerbern nutzen. Für Betriebe im Kaminbau bedeutet das: Die Abnahme läuft immer über ihn, der Einbau nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SchfHwG, §§ 8 bis 10 (Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.