Glossar
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist die Person, die eine Behörde nach § 8 SchfHwG für sieben Jahre für einen Bezirk bestellt und die dort die hoheitlichen Aufgaben ausführt, allen voran die Feuerstättenschau.
- Begriff
- Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Die Bestellung erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung und endet spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für seinen Bezirk ist er zuständig, ganz gleich, welchen Kehrbetrieb der Eigentümer für die freien Arbeiten beauftragt.
Von den frei vergebbaren Schornsteinfegerarbeiten ist er nicht ausgeschlossen, darf seine amtliche Stellung dabei aber nicht zum Vorteil gegenüber Wettbewerbern nutzen. Für Betriebe im Kaminbau bedeutet das: Die Abnahme läuft immer über ihn, der Einbau nicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- SchfHwG, §§ 8 bis 10 (Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.