Glossar
Feuerstättenschau
Die Feuerstättenschau ist die Prüfung aller Feuerstätten und Abgasanlagen eines Gebäudes durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, laut § 14 SchfHwG zweimal je Bestellungsperiode, im Abstand von drei bis fünf Jahren.
- Begriff
- Feuerstättenschau
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Geprüft werden Betriebs- und Brandsicherheit: Zustand von Ofen, Rohr und Schornstein, freier Zug und Einhaltung der Abstände zu brennbaren Bauteilen. Neu eingebaute Feuerstätten werden dabei ebenso erfasst wie bestehende Anlagen.
Am Ende steht der Feuerstättenbescheid. Stellt der Schornsteinfeger Mängel fest, setzt er darin eine Frist zur Behebung. Wird sie versäumt, kann die Bauaufsicht eingeschaltet werden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- SchfHwG, § 14 (Feuerstättenschau), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.