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Glossar

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid ist das schriftliche Ergebnis der Feuerstättenschau: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger stellt ihn nach § 14a SchfHwG unverzüglich aus und legt fällige Kehr-, Überprüfungs- oder Instandsetzungsarbeiten mit Termin fest.

Begriff
Feuerstättenbescheid
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Der Bescheid richtet sich an den Eigentümer, nicht an den ausführenden Handwerksbetrieb. Wer eine neue Feuerstätte einbauen lässt, bekommt Auflagen aus einer vorherigen Schau also unabhängig vom aktuellen Bauvorhaben mitgeteilt.

Für die Terminplanung eines Kaminbaus ist der Bescheid relevant, wenn er Vorleistungen verlangt, etwa die Sanierung eines Schornsteins, bevor eine neue Feuerstätte angeschlossen werden darf.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SchfHwG, § 14a (Feuerstättenbescheid), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.