KaminbauerListe

Glossar

Kehrbuch

Das Kehrbuch ist das amtliche, elektronisch geführte Verzeichnis, in dem der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nach § 19 SchfHwG alle Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten eines Grundstücks chronologisch einträgt und mindestens vierteljährlich prüft.

Begriff
Kehrbuch
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Eingetragen wird nicht nur die eigene Arbeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, sondern auch, was andere zugelassene Betriebe im Rahmen der freien Schornsteinfegerarbeiten am selben Objekt ausgeführt haben.

Für Eigentümer ist das Kehrbuch die verbindliche Auskunft darüber, welche Fristen als erledigt gelten. Ein Streit über eine angeblich versäumte Kehrung lässt sich in der Regel über einen Blick ins Kehrbuch klären.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. SchfHwG, § 19 (Kehrbuch), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.