Glossar
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) legt bundesweit fest, wie oft Abgasanlagen, Heizgaswege und Verbrennungsluftanlagen gekehrt und überprüft werden; die Intervalle je Brennstoffart stehen in Anlage 1.
- Begriff
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Feste Brennstoffe wie Holz verlangen die häufigsten Kehrungen, bei ganzjähriger Nutzung bis zu viermal jährlich. Gasförmige Brennstoffe werden nicht gekehrt, aber je nach Anlage ein- bis dreijährlich überprüft.
Nach jeder Überprüfung stellt der Bezirksschornsteinfeger eine Bescheinigung über das Ergebnis aus. Für einen neu eingebauten Kaminofen beginnt der reguläre Kehrturnus damit, sobald die Abnahme durch die Feuerstättenschau erfolgt ist.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO), § 1 und Anlage 1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.