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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) regelt seit 2008 das Berufsrecht der Schornsteinfeger und trennt hoheitliche Aufgaben von frei vergebbaren Kehrarbeiten.

Begriff
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Das Gesetz setzte 2008 die EU-Dienstleistungsrichtlinie um und öffnete das Kehrwesen für Wettbewerb: Seit 2013 dürfen Eigentümer die meisten Schornsteinfegerarbeiten frei unter zugelassenen Betrieben vergeben, nur wenige Aufgaben bleiben dem bestellten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

Für Kaminbauer und Ofensetzer ist das Gesetz mittelbar wichtig: Wer eine Feuerstätte einbaut, kommt am bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nicht vorbei, weil dieser die Abnahme durchführt, ganz gleich, welcher Betrieb den Ofen gesetzt hat.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.