Glossar
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) regelt seit 2008 das Berufsrecht der Schornsteinfeger und trennt hoheitliche Aufgaben von frei vergebbaren Kehrarbeiten.
- Begriff
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Das Gesetz setzte 2008 die EU-Dienstleistungsrichtlinie um und öffnete das Kehrwesen für Wettbewerb: Seit 2013 dürfen Eigentümer die meisten Schornsteinfegerarbeiten frei unter zugelassenen Betrieben vergeben, nur wenige Aufgaben bleiben dem bestellten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Für Kaminbauer und Ofensetzer ist das Gesetz mittelbar wichtig: Wer eine Feuerstätte einbaut, kommt am bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nicht vorbei, weil dieser die Abnahme durchführt, ganz gleich, welcher Betrieb den Ofen gesetzt hat.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.