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Glossar

Gewerbeanzeige

Die Gewerbeanzeige ist die Meldung der Betriebsaufnahme beim Gewerbeamt, verpflichtend für fast jeden Betrieb. Bei zulassungspflichtigen Handwerken wie Ofen- und Luftheizungsbauer verlangt das Amt zusätzlich den Nachweis der Handwerksrolle-Eintragung.

Begriff
Gewerbeanzeige
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Ohne diesen Nachweis lehnt das Gewerbeamt die Anzeige für das entsprechende Handwerk ab, weil sonst ein meisterpflichtiges Gewerbe ohne geprüfte Qualifikation angemeldet würde.

Für dieses Verzeichnis ist die Gewerbeanzeige selbst keine Datenquelle: Grundlage sind offene Kartendaten, nicht die Gewerbeämter, die keine öffentliche Auskunftsschnittstelle führen.

Quellen und Methodik

Einsatz von Sprachmodellen

Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.