Glossar
Meisterpflicht
Die Meisterpflicht verlangt für ein Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung eine Meisterprüfung, bevor der Betriebsinhaber sich in die Handwerksrolle einträgt. Für Ofen- und Luftheizungsbauer gilt sie uneingeschränkt.
- Begriff
- Meisterpflicht
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Angestellte Gesellen dürfen ohne Meisterbrief arbeiten, solange ein Meister den Betrieb fachlich leitet. Erst die selbstständige Führung eines eigenen Betriebs setzt die eigene Meisterprüfung oder eine gleichwertige Ausübungsberechtigung voraus.
Ein Verzeichniseintrag allein belegt keine Meisterqualifikation. Wer sie prüfen will, fragt beim Betrieb nach dem Meisterbrief oder bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Handwerksrolle.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 2 (Ofen- und Luftheizungsbauer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.