Glossar
Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
Die Altgesellenregelung nach § 7b HwO erlaubt Gesellen ohne Meisterbrief die selbstständige Ausübung, wenn sie sechs Jahre Berufserfahrung nachweisen, davon vier Jahre in leitender Stellung. Für Ofen- und Luftheizungsbauer gilt sie.
- Begriff
- Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Leitende Stellung bedeutet, dass dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder wesentlichen Betriebsteil übertragen waren, belegt etwa über Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise.
Ausgenommen von der Regelung sind einige Gewerke, darunter gesundheitsbezogene Handwerke und das Schornsteinfegerhandwerk selbst. Die Erlaubnis erteilt die höhere Verwaltungsbehörde nach Anhörung der zuständigen Handwerkskammer.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Handwerksordnung, § 7b (Ausübungsberechtigung ohne Meisterprüfung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.