Glossar
Handwerksordnung Anlage A
Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke, für die eine Meisterprüfung oder ein gleichwertiger Nachweis Voraussetzung für die Handwerksrolle ist. Der Ofen- und Luftheizungsbauer steht dort an zweiter Stelle.
- Begriff
- Handwerksordnung Anlage A
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Die Zulassungspflicht begründet der Gesetzgeber mit erhöhtem Gefahrenpotenzial oder besonderer Verantwortung gegenüber Kunden, etwa bei Brandschutz und Abgasführung, wie sie bei Feuerstätten typisch sind.
Neben dem Meisterbrief öffnet § 7b HwO einen zweiten Weg zur Ausübungsberechtigung über langjährige Berufserfahrung, die sogenannte Altgesellenregelung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 2 (Ofen- und Luftheizungsbauer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.