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Glossar

Ofen- und Luftheizungsbauer

Ofen- und Luftheizungsbauer ist die Berufsbezeichnung des Handwerks, das Kaminöfen, Kachelöfen, Grundöfen und Luftheizungsanlagen baut, einbaut und saniert. Es steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist meisterpflichtig.

Begriff
Ofen- und Luftheizungsbauer
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Umgangssprachlich fallen darunter auch Kaminbauer, Ofensetzer und Kachelofenbauer, ohne dass diese Bezeichnungen eigene Berufe wären. Die Handwerksrolle führt einheitlich Ofen- und Luftheizungsbauer.

Dieses Verzeichnis übernimmt die Berufsbezeichnung aus offenen Kartendaten und Registerangaben, prüft aber nicht bei jedem Eintrag einzeln, ob eine Meisterprüfung vorliegt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Anlage A der Handwerksordnung, Nummer 2 (Ofen- und Luftheizungsbauer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.