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Glossar

Gaskamin

Ein Gaskamin ist eine Feuerstätte, die statt fester Brennstoffe Erdgas oder Flüssiggas verbrennt und meist per Fernbedienung gezündet und geregelt wird. Er unterliegt nach der KÜO selteneren Prüfpflichten als eine Feuerstätte für feste Brennstoffe.

Begriff
Gaskamin
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Weil gasförmige Brennstoffe kaum Ruß erzeugen, verlangt die Kehr- und Überprüfungsordnung keine regelmäßige Kehrung, sondern nur eine ein- bis dreijährliche Überprüfung, je nach Anlage.

Für den Betrieb ist zusätzlich der Gasanschluss und dessen eigene technische Prüfpflicht relevant, die unabhängig von der Feuerstätte selbst gilt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (KÜO), Anlage 1 (gasförmige Brennstoffe), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.