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Glossar

Emissionsstufe 1

Emissionsstufe 1 der 1. BImSchV gilt seit dem 22. März 2010 für neue Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen. Sie begrenzt Staub auf 0,075 Gramm und Kohlenmonoxid auf 2,0 bis 3,5 Gramm je Kubikmeter Abgas.

Begriff
Emissionsstufe 1
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Der Nachweis erfolgt über eine Typprüfung nach Anlage 4 Nummer 1 oder eine Herstellerbescheinigung, die dem Kaufbeleg beiliegt und bei der Feuerstättenschau vorgelegt werden kann.

Stufe 1 ist inzwischen die Mindestanforderung für neue Geräte. Wer heute einen Kaminofen ohne Nachweis dieser Stufe verkauft, verstößt gegen die Verordnung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. 1. BImSchV, Anlage 4 Nummer 1 (Emissionsstufe 1), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.