Glossar
Typprüfung (Feuerstätte)
Die Typprüfung ist der Nachweis eines Prüfinstituts, dass ein Feuerstättenmodell die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV nach Anlage 4 einhält. Sie ersetzt eine Einzelmessung und ist Voraussetzung für Verkauf und Einbau.
- Begriff
- Typprüfung (Feuerstätte)
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Alternativ genügt bei manchen Konstellationen eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers. Bei bestehenden Anlagen ohne beide Nachweise bleibt nur eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger.
Kaminbaubetriebe sollten die Typprüfbescheinigung jedes verkauften Modells aufbewahren und dem Kunden aushändigen, weil sie bei der Feuerstättenschau als Beleg dient.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- 1. BImSchV, Anlage 4 (Nachweis der Emissionsgrenzwerte), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.