KaminbauerListe

Glossar

Typprüfung (Feuerstätte)

Die Typprüfung ist der Nachweis eines Prüfinstituts, dass ein Feuerstättenmodell die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV nach Anlage 4 einhält. Sie ersetzt eine Einzelmessung und ist Voraussetzung für Verkauf und Einbau.

Begriff
Typprüfung (Feuerstätte)
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Alternativ genügt bei manchen Konstellationen eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers. Bei bestehenden Anlagen ohne beide Nachweise bleibt nur eine Messung vor Ort durch den Schornsteinfeger.

Kaminbaubetriebe sollten die Typprüfbescheinigung jedes verkauften Modells aufbewahren und dem Kunden aushändigen, weil sie bei der Feuerstättenschau als Beleg dient.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. 1. BImSchV, Anlage 4 (Nachweis der Emissionsgrenzwerte), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 14. September 2026.