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Glossar

Emissionsstufe 2

Emissionsstufe 2 der 1. BImSchV gilt seit dem 1. Januar 2015 für neue Einzelraumfeuerstätten und verschärft die Grenzwerte auf 0,03 bis 0,04 Gramm Staub und 0,25 bis 1,50 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter.

Begriff
Emissionsstufe 2
Stand
14. September 2026

Was dahinter steckt

Praktisch bedeutet das für Hersteller eine effizientere Verbrennungstechnik, etwa über eine gezielte Sekundärluftzufuhr. Für Käufer heißt es, dass ein Gerät ohne Stufe-2-Nachweis seit 2015 nicht mehr neu verkauft werden darf.

Alte, vor 2015 verkaufte Geräte dürfen unter den Übergangsfristen des Bestandsschutzes weiterlaufen, bis ihr Errichtungsjahr die gesetzliche Frist erreicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. 1. BImSchV, Anlage 4 Nummer 1 (Emissionsstufe 2), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.