Glossar
Emissionsstufe 2
Emissionsstufe 2 der 1. BImSchV gilt seit dem 1. Januar 2015 für neue Einzelraumfeuerstätten und verschärft die Grenzwerte auf 0,03 bis 0,04 Gramm Staub und 0,25 bis 1,50 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter.
- Begriff
- Emissionsstufe 2
- Stand
- 14. September 2026
Was dahinter steckt
Praktisch bedeutet das für Hersteller eine effizientere Verbrennungstechnik, etwa über eine gezielte Sekundärluftzufuhr. Für Käufer heißt es, dass ein Gerät ohne Stufe-2-Nachweis seit 2015 nicht mehr neu verkauft werden darf.
Alte, vor 2015 verkaufte Geräte dürfen unter den Übergangsfristen des Bestandsschutzes weiterlaufen, bis ihr Errichtungsjahr die gesetzliche Frist erreicht.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- 1. BImSchV, Anlage 4 Nummer 1 (Emissionsstufe 2), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Texte dieser Seite, etwa Kategorienbeschreibungen und Ratgeberinhalte, entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen. Die Erfassung der Einträge läuft ohne KI: eine Overpass-Abfrage gegen OpenStreetMap liefert die Rohdaten, ein fester Abgleich über Name, Postleitzahl und Straßen-Hash entscheidet über Duplikate. Zahlen und Adressen werden aus den Quelldaten übernommen, nicht von einem Modell erzeugt. Die Fotos auf dieser Seite sind Aufnahmen aus offenen Bildquellen, keine KI-generierten Illustrationen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung gegen die Quelle, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 14. September 2026.