Welche Pelletöfen sind förderfähig?
Förderfähig ist nur ein Pelletofen mit Wassertasche, der an einen Pufferspeicher angeschlossen ist; ein luftgeführter Pelletofen, der allein den Aufstellraum heizt, bekommt keinen Zuschuss. Das legt die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, vom 17. Juli 2026 in ihren Technischen Mindestanforderungen fest. Eine Wassertasche ist ein Wärmetauscher im Ofen, der einen Teil der Wärme an das Heizungswasser abgibt; der Pufferspeicher ist der Tank, der diese Wärme für Heizkörper und Warmwasser bereithält. Der Grund für die Regel: Die BEG fördert Heizungen, die ein Gebäude versorgen, nicht Zusatzöfen für ein Zimmer.
- Wassertasche und Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung (BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nummer 3.3 Buchstabe b).
- Nennwärmeleistung von mindestens 5 Kilowatt (BEG EM Nummer 5.3 Buchstabe b).
- Automatische Beschickung, Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung; ein handbeschickter Ofen scheidet aus.
- Prüfung nach EN 16510-2-6:2022 durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut, nachgewiesen mit Prüfbericht oder Zertifikat.
- Jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent (Nummer 3.3.2).
- Emissionen bei 13 Prozent Sauerstoff: höchstens 15 Milligramm Staub je Kubikmeter für Pelletöfen und 200 Milligramm Kohlenmonoxid bei Nennlast; ab 1. Oktober 2027 gilt für alle Biomasseanlagen ein Staubgrenzwert von 2,5 Milligramm (Nummer 3.3.3).
- Eintrag in der Wärmeerzeugerliste Biomasseanlagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die fortlaufend aktualisiert wird.
Die 15 Milligramm Staub der BEG sind deutlich strenger als die gesetzliche Stufe 2: Nach Anlage 4 zur 1. BImSchV darf ein Pelletofen mit Wassertasche 0,02 Gramm, also 20 Milligramm Staub je Kubikmeter ausstoßen, ein Pelletofen ohne Wassertasche 30 Milligramm. Ein Ofen, der die gesetzliche Zulassung hat, erfüllt also nicht automatisch die Förderbedingungen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Wärmeerzeugerliste des BAFA und erst dann den Preis.
Wie hoch ist der Zuschuss für einen Pelletofen 2026?
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steigt mit zwei Boni auf höchstens 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro auf höchstens 80 Prozent. Berechnungsgrundlage sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere. So steht es in Nummer 8.3.1 und 8.4 der BEG EM und im Merkblatt 458 der KfW (Stand Juli 2026).
| Baustein | Satz | Bedingung | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | förderfähige Anlage, hydraulischer Abgleich, Bestandsgebäude | 21. Juli 2026 bis 31. Dezember 2030 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte | Selbstnutzer tauscht funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (jedes Alter) oder Gas- bzw. Biomasseheizung ab 20 Jahren; danach keine fossile Heizung mehr | Antrag bis 31. Januar 2027; 12 Punkte bis 31. Juli 2027; 8 bis 31. Januar 2028; 4 bis 31. Juli 2028; danach 0 |
| Einkommensbonus | 40, 30 oder 10 Prozentpunkte | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000, bis 40.000 oder bis 50.000 Euro | Durchschnitt der Steuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antrag |
| Familienzuschlag | Einkommensgrenze plus 10.000 Euro | mindestens ein Kind unter 18 mit Hauptwohnsitz im Haushalt und Kindergeldberechtigung | einmalig, unabhängig von der Kinderzahl |
| Obergrenze | 70 Prozent, 80 Prozent bei Einkommen bis 30.000 Euro (40.000 mit Familienzuschlag) | Summe aller Bausteine je Wohneinheit | dauerhaft |
| Förderhöchstbetrag | 28.000 Euro erste Wohneinheit | sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro auf 22.000 Euro ab 1. August 2030 | Zeitpunkt der Antragstellung zählt |
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen 15.000 Euro förderfähigen Kosten für Ofen, Pufferspeicher, Einbindung und Montage zeigt die Spanne: Ohne Boni erhalten Sie 30 Prozent, also 4.500 Euro. Mit Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31. Januar 2027 sind es 46 Prozent, also 6.900 Euro. Kommt der Einkommensbonus von 40 Punkten dazu, liegt die Summe rechnerisch bei 86 Prozent und wird auf die Obergrenze von 80 Prozent gekappt, also 12.000 Euro. Bei einem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro ergeben 30 plus 16 plus 10 Punkte 56 Prozent, also 8.400 Euro. Die 15.000 Euro sind eine Annahme für die Rechnung, kein Marktpreis.
- Grundförderung Heizungstausch
- 30 Prozent
- BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 8.4.1 Buchstabe c, Stand 21. Juli 2026
- Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31. Januar 2027
- 16 Prozentpunkte
- BEG EM Nummer 8.4.4; KfW Merkblatt 458, Stand 21. Juli 2026
- Förderhöchstbetrag erste Wohneinheit
- 28.000 Euro
- BEG EM Nummer 8.3.1 Buchstabe a, gültig bis 31. Januar 2027, Stand 21. Juli 2026
Wer bekommt die Boni und wer nicht?
Beide Boni bekommen nur selbstnutzende Eigentümer für die Wohneinheit, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind; Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent. Als selbstnutzend gilt nach dem Merkblatt 458, wer im Grundbuch als Eigentümer steht und laut Meldebestätigung dort wohnt. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es zusätzlich nur, wenn eine funktionstüchtige Heizung ersetzt wird: Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtstromspeicherheizungen unabhängig vom Alter, Gaszentralheizungen und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren seit Inbetriebnahme. Nach dem Tausch darf die Wohneinheit nicht mehr fossil beheizt werden, und die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt sein.
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Die KfW bildet den Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag; für einen Antrag im Jahr 2026 zählen also die Jahre 2023 und 2024. Zum Haushalt gehören alle dort gemeldeten Eigentümer sowie Ehe- und Lebenspartner; minderjährige Kinder werden nicht mitgerechnet. Bei einem Kind unter 18 mit Kindergeldberechtigung sinkt das anzusetzende Einkommen pauschal um 10.000 Euro, der Familienzuschlag.
Wohnen Sie selbst mit Hauptwohnsitz in der Wohneinheit, die der Pelletofen versorgt?
Ersetzt der Pelletofen eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist?
Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 Punkte bei Antrag bis 31. Januar 2027) plus Einkommensbonus je nach Einkommen, gekappt bei 70 oder 80 Prozent.
Grundförderung 30 Prozent plus Einkommensbonus, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 50.000 Euro liegt; ohne Klimageschwindigkeitsbonus.
Als Vermieter oder Eigentümer einer nicht selbst genutzten Wohnung erhalten Sie die Grundförderung von 30 Prozent auf höchstens 28.000 Euro je erster Wohneinheit; die Boni entfallen.
Wie beantragen Sie die Förderung in 6 Schritten?
Den Zuschuss beantragen Sie selbst im Kundenportal Meine KfW, und zwar bevor Sie den Auftrag erteilen. Als Vorhabenbeginn gilt nach Nummer 9.2.1 der BEG EM der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Beratung dürfen vorher laufen. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Zusage der KfW knüpft; bei einer aufschiebenden Bedingung ist er bis zur Zusage schwebend unwirksam, bei einer auflösenden fällt er weg, wenn die Zusage ausbleibt.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Ein Fachunternehmer oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt die geplante Anlage, die förderfähigen Gesamtkosten und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen.
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen: Der Vertrag nennt das voraussichtliche Datum der Umsetzung; es muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
- Zuschuss beantragen: Im Kundenportal Meine KfW das Produkt 458 wählen, BzA und Vertrag hochladen. Die KfW kann dem Portal einen virtuellen Warteraum vorschalten.
- Vorhaben durchführen: Nach der Zusage dürfen Sie sofort starten. Der Fachbetrieb baut Ofen, Pufferspeicher und Einbindung, führt den hydraulischen Abgleich durch und dokumentiert ihn auf dem Formular der VdZ.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen: Fachunternehmer oder Experte bestätigen die ordnungsgemäße Ausführung.
- Auszahlung beantragen: Im Portal identifizieren, BnD und alle Rechnungen hochladen; für die Boni zusätzlich Grundbuchauszug, Meldebestätigungen und Steuerbescheide.
Für die Umsetzung haben Sie nach der Zusage 36 Monate Zeit. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums im Portal liegen; sonst verfällt der Zuschuss. Fällt die alte Heizung vor dem Einbau aus, fördert die KfW auch die Miete einer provisorischen Heizung für bis zu ein Jahr ab Antragstellung. Wer die Investition vorfinanzieren muss, kann den Ergänzungskredit 358 oder 359 der KfW mit dem Zuschuss kombinieren.
Welche Termine ab 2026 verändern die Förderhöhe?
Die Förderung sinkt in festen Stufen, und jede Stufe hängt am Antragsdatum. Die Richtlinie vom 17. Juli 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2030; Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 eingingen, laufen nach der Vorgängerrichtlinie vom 21. Dezember 2023 weiter.
21. Juli 2026
Neue BEG EM in Kraft: 30 Prozent Grundförderung, 16 Punkte Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus 40/30/10, Familienzuschlag, Höchstbetrag 28.000 Euro.
1. Februar 2027
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 Punkte, Höchstbetrag auf 27.250 Euro.
1. August 2027
Bonus 8 Punkte, Höchstbetrag 26.500 Euro.
1. Oktober 2027
Staubgrenzwert für alle geförderten Biomasseanlagen 2,5 Milligramm je Kubikmeter; viele heute gelistete Pelletöfen brauchen dann einen Abscheider oder fallen aus der Liste.
1. Februar 2028
Bonus 4 Punkte, Höchstbetrag 25.750 Euro.
1. August 2028
Klimageschwindigkeitsbonus entfällt; Höchstbetrag 25.000 Euro, danach alle sechs Monate 750 Euro weniger bis 22.000 Euro ab 1. August 2030.
31. Dezember 2030
Die Richtlinie endet.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten und was nicht?
Förderfähig sind die Ausgaben für die Anlage einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen, so Nummer 8.4.1 der BEG EM. Dazu gehören beim Pelletofen der Pufferspeicher, die hydraulische Einbindung, Regelung, Pelletlager und die Arbeiten an der Abgasanlage, soweit sie für die Anlage nötig sind. Die Technischen Mindestanforderungen verlangen ausdrücklich, dass die Ableitbedingungen des § 19 Absatz 1 der 1. BImSchV eingehalten werden, auch beim Austausch einer Bestandsanlage: Die Mündung muss firstnah liegen und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Ein Schornstein, der dafür verlängert wird, ist deshalb Teil des geförderten Vorhabens.
Nicht gefördert werden Betriebs-, Wartungs- und Brennstoffkosten, luftgeführte Pelletöfen, handbeschickte Einzelöfen und Anlagen unter Naturzug. Bei Eigenleistung zahlt die KfW nur die Materialkosten, und ein Fachunternehmer oder Experte muss die fachgerechte Ausführung bestätigen. Bei Miete, Leasing oder Contracting sind die Raten für bis zu zehn Jahre förderfähig.
Häufige Fragen
Wird ein normaler Pelletofen ohne Wassertasche gefördert?
Nein, ein luftgeführter Pelletofen ohne Wassertasche wird nicht gefördert. Die Technischen Mindestanforderungen der BEG EM vom 17. Juli 2026 schließen luftgeführte Pelletöfen und handbeschickte Einzelöfen in Nummer 3.3.1 ausdrücklich aus. Gefördert wird nur ein Pelletofen mit Wassertasche, der an einen Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je Kilowatt angeschlossen ist.
Wie hoch ist die Förderung für einen wasserführenden Pelletofen maximal?
Die Förderung für einen wasserführenden Pelletofen beträgt maximal 80 Prozent von 28.000 Euro, also 22.400 Euro, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 30.000 Euro beträgt (40.000 Euro mit Familienzuschlag) und der Klimageschwindigkeitsbonus greift. Für alle anderen Selbstnutzer liegt die Obergrenze bei 70 Prozent, für Vermieter bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Muss ich den Förderantrag für den Pelletofen vor dem Kauf stellen?
Ja, der Förderantrag für den Pelletofen muss vor dem Vorhabenbeginn bei der KfW eingehen, und als Vorhabenbeginn gilt nach Nummer 9.2.1 der BEG EM der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die KfW-Zusage enthalten und liegt dem Antrag bei. Planungs- und Beratungsleistungen vor dem Antrag sind erlaubt.
Wer stellt die Bestätigung zum Antrag für die Pelletofen-Förderung aus?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Pelletofen-Förderung stellt ein Fachunternehmer oder ein Energieeffizienz-Experte aus; für Heizungen reicht nach dem Merkblatt 458 der KfW die Fachunternehmererklärung. Die BzA enthält die geplante Anlage, die förderfähigen Gesamtkosten und die Bestätigung, dass die Technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Bis wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch?
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozentpunkte für Anträge bis 31. Januar 2027, danach 12 Punkte bis 31. Juli 2027, 8 Punkte bis 31. Januar 2028 und 4 Punkte bis 31. Juli 2028. Für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht (BEG EM Nummer 8.4.4).
Welche Emissionswerte muss ein geförderter Pelletofen einhalten?
Ein geförderter Pelletofen darf nach Nummer 3.3.3 der Technischen Mindestanforderungen der BEG EM höchstens 15 Milligramm Staub je Kubikmeter und 200 Milligramm Kohlenmonoxid bei Nennlast ausstoßen, bezogen auf 13 Prozent Sauerstoff. Ab 1. Oktober 2027 sinkt der Staubgrenzwert für alle geförderten Biomasseanlagen auf 2,5 Milligramm. Der gesetzliche Grenzwert der Stufe 2 liegt bei 20 Milligramm für Pelletöfen mit Wassertasche.